Gründe für eine Sonder-BDK

Ein Sonderparteitag muss nicht negativ sein, was manche befürchten.

Vielmehr stärkt eine klare Ansage die Position unserer Nomenklatur in Verhandlungen. Dies war nun auch auf dem (regulären) Patietag der FDP deutlich zu erkennen.

Selbst Robert Habeck soll einmal sinngemäß gesagt haben, dass Druck von unten die GRÜNEN Regierungsmitglieder eher in Verhandlungenn unterstützt. Weder SPD noch diese FDP wollen Neuwahlen, aber sind daran interessiert, die Umfragewerte der Grünen nach unten zu drücken. Dafür sind ihnen auch Falschbehauptungen genehm.

Wenn “von unten” rote Linien gesetzt werden, dann ist dies eine Unterstützung bei Verhandlungen und dient damit unserer Sache. Die Gewerkschaften ziehen im Übrigen häufige ebenfalls rote Linien. Es hilft, zu schauen, wie andere erfolgreich verhandeln.

 

Grünen-Kreisvorsitzende über Koalition: „Wir erreichen unsere Ziele nicht“
TAZ vom 05.05.2023 – Die Grünen in Cloppenburg hadern mit der Ampel-Koalition. Nun haben sie einen Bundesparteitag beantragt, um über einen Koalitionsaustritt zu sprechen.
weiterlesen https://taz.de/Gruenen-Kreisvorsitzende-ueber-Koalition/!5932157/

 

Argumente (Arbeitsaufwand und Kosten) gegen eine Sonder-BDK greifen nicht

Argumente , dass eine Sonder-BDK sehr teuer sei und man das Thema auf einer regulären BDK behandelt werden können, sind Versuche, das Ganze beiseite zu wischen. Das Thema ist zu umfangreich, um es in zwei oder drei Stunden auf einer BDK zu diskutieren. Der Klimawandel lässt uns keine Zeit mehr! Früher waren zwei BDKen die Regel .

Das Argument, eine Sonder-BDK sei zu teuer, ist eine Ausrede. Die Partei erlebte einen enormen Mitgliederzuwachs, was die enorm Einnahmen erhöhte.

Statistik: Anzahl der Parteimitglieder der Grünen von 1990 bis 2022 | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

 

Die Wahlergebnisse spülten Geld in die Parteikasse:

“Parteien erhalten Zuschüsse aus der staatlichen Teilfinanzierung. Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung haben Parteien, wenn sie bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl mindestens 0,5% oder bei Landtagswahlen mindestens 1% der gültigen Zweitstimmen erreicht haben.

Für die ersten 4 Mio. Stimmen erhalten die Bundesverbände der Parteien 1,05 € pro Stimme, für jede weitere Stimme 0,86 €.
Außerdem bekommen die Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Zuwendung (also Mitgliedsbeiträge, Mandatsträgerbeiträge oder Spenden) erhalten haben – dies gilt aber nur für Zuwendungen bis zu 3.300 € pro natürliche Person.”
https://www.gruene.de/service/gruene-finanzen-rechenschaftsberichte-und-rechtliches

 

Die FDP macht es vor

Christian Lindner (FDP) nutzt Parteitage, um sich den Rücken stärken zu lassen und sich in der Koalition durchzusetzen:

Lindner betonte mit Blick auf die Streitpunkte im geplanten Gebäudeenergiegesetz aber ausdrücklich: “Ich fühle mich bestärkt darin, durch das, was der Parteitag beschlossen hat. Der Gesetzentwurf kann nicht so vom Bundestag beschlossen werden, wie er jetzt als Beratungsgrundlage vorgelegt wird.”

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-bundesparteitag-111.html

Ebenso kommt die FDP immer wieder mit einer Verbotsdebatte. Eine Gesellschaft funktioniert nur, wenn es auch Verbote und Gebote gibt. Was wäre, wenn man alle existierenden Verbote aufheben würde? Keine Ampeln mehr, keine Waffenverbote und mehr? Hier müsste bereits sofort öffentlich dagegen argumentiert werden, anstatt sich zurückzuziehen.

Warum setzt sich denn die FDP laufend durch?  Setzen wir Grenzen!

Nichts anderes will der Antrag des KV Cloppenburg!

 


von gruenealternative.de:

Politische Neuausrichtung und Rückbesinnung auf die grünen Grundwerte

Wir wollen eine Sonder-BDK, weil…

  • … wir unsere Basis verlieren … Die grüne Basis ist enttäuscht, weil die jüngste Koalitionsvereinbarung grüne Beschlüsse, Wahlprogramm und politischen Ziele missachtet: Während die Bundesregierung thematisch das Ziel einer sozial-ökologischen Transformation verfolgt, werden wesentliche Teile des Staatshaushalts für den Ausbau von Autobahnen verwendet und  durch die Aufweichung des Flächenausgleichs bei Bebauung Arten- und Klimaschutz ad absurdum geführt. Dies entspricht nicht der aktuellen Beschlusslage in der Partei Bündnis 90/Die Grünen.
  • … wir unseren Kern, unsere Ideale aufgeben … Die Regierung sollte auf die konsequente Umsetzung der Klimaziele setzen, statt einen Ablasshandel von Naturschutzauflagen zu unterstützen. Die Beschlüsse des Koalitionsausschuss der Ampelparteien vom 28.03.2023 fallen hinter das Klimagesetz der großen Koalition zurück. Die Fraktion der Partei folgt somit nicht den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielen, sondern lässt sich von pragmatischer Tagespolitik zu einer schnellen Umsetzung ökonomischer Maßnahmen im Interesse der Industrie treiben. Die sozial-ökologische Transformation wird als bloßes Lippenbekenntnis an den Rand der Bundespolitik geschoben.
  • politisches Greenwashing keine neue Erscheinung ist …  Schon seit Jahren erleben wir eine Rosstäuscherei in Sachen Umweltschutz, in der immer wieder einzelne Klima-relevante Themen angesprochen und anschließend wieder verdrängt werden. Daher ist es umso wichtiger, dass die Partei sich nicht mit inakzeptablen Kompromissen abspeisen lässt. Denn nur so kann letztlich erreicht werden, was uns alle betrifft – eine nachhaltige sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft!
  • … wir die Klimaziele krachend verfehlen … Statt Klimaschutz konsequent umzusetzen, werden die klimapolitischen Ziele durch den jüngsten Koalitionsbeschluss mit der Aufweichung der Verantwortung einzelner Sektoren für die Minderung der CO2-Emissionen und der zeitlichen Dehnung der Prüfzyklen faktisch außer Kraft gesetzt. Die junge Generation verzweifelt angesichts dieser verheerenden Fehler in der Klimapolitik. Es ist ihre Zukunft, die wir durch die aktuellen Beschlüsse verbauen.

Die jüngsten Daten zur Entwicklung des Artensterben und Klimaschutz sind alarmierend. Es ist höchste Zeit, dass wir uns als Gesellschaft die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt bewusst machen.

Dabei brauchen wir eine nachhaltige Politik, die klimapolitisch notwendige Entscheidungen den Menschen verständlich vermittelt und die wirtschaftlichen Belastungen nach sozialen

Gesichtspunkten ausgleicht. Einem Klassenkampf von „Oben“ sollte die Partei eine klare Absage erteilen.

Grüne Grundsätze, Programm und Beschlüsse von Bündnis90/Die Grünen müssen endlich Grundlage politischen Handelns der Grünen Fraktions- bzw. Regierungsmitglieder werden.

Die Themen Klimaschutz, Klimakrise und Energiewende gehören zu den wichtigsten Anliegen der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Sie dürfen nicht durch tagespolitisch motivierte Entscheidungen unter dem Deckmantel der Kompromissfindung zu einem grundlegenden Kurswechsel und einer Abkehr von grüner Politik führen.

Wir unterstützen die Forderung nach einer außerordentlichen BDK, die sich mit der künftigen Regierungspolitik in Sachen Klimakrise und gesellschaftlicher Transformation als Hauptthema befasst. Auf der außerordentlichen BDK sollen die im Koalitionsvertrag festgelegten grünen Inhalte bekräftigt und als Basis für das Regierungshandeln bestätigt werden. Ein starkes Votum der Basis stärkt die Position der Bündnisgrünen in Regierungsverantwortung und in der Fraktion.

Zeige Verantwortung!

 

 

Sonder-BDK –Quellennachweis & Argumentationsunterstützung

 

Argument Autobahnen

Ergebnisse des Koalitionsausschusses (Auszug):

Für Bundesfernstraßen ist im Genehmigungsbeschleunigungsgesetz Verkehr u. a. vorgesehen, dass existierende marode Brücken deutlich schneller und einfacher saniert bzw. ersetzt werden können als bisher. Dabei kann für die Gestaltung der Ersatzbrücken auch die künftige Verkehrsentwicklung berücksichtigt werden. Auch im Netz der Bundesfernstraßen gibt es Stauschwerpunkte und Engstellen, die den Verkehrsfluss stark beeinträchtigen. Daher wird die Bundesregierung für eine eng begrenzte Zahl von besonders wichtigen Projekten und Teilprojekten zur Engpassbeseitigung das überragende öffentliche Interesse festschreiben. Diese Vorhaben müssen entweder der Kategorie „Vordringlicher Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) oder der Kategorie „Laufende und festdisponierte Vorhaben-Engpassbeseitigung“ (FD-E) zuzurechnen sein. (S. 4/5)

(Quelle 1 – Ergebnis Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)

BUND Faktenblatt (Auszug):

Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung (VB-E) und Fest Disponierte Projekte mit Engpassbeseitigung (FD-E) des Bundesverkehrswegeplans 2030. Anhand der uns vorliegenden Projektlisten aus dem Anhang des BVWP 2030 und dem Projektinformationssystem zum BVWP 20302 konnten wir im VB-E und FD-E 115 Straßenbauprojekte identifizieren Autobahnprojekte und ergeben folgende Rahmendaten:
– Es handelt sich ausschließlich um Ausbauprojekte zur Erweiterung bestehender
Autobahnen auf 6, 8 oder gar 10 Spuren oder Knotenpunktausbau.
– Diese betreffen insgesamt rund 1300 km Streckenlänge

(Quelle 2 – BUND 230202_Faktenblatt_Planungsbeschleunigung_Autobahnbau, Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)


Argument Ablasshandel/Freikaufen

Ergebnisse des Koalitionsausschusses (Auszug):

Dabei ist das Prinzip der Realkompensation vorherrschend; das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen von Funktionen des Naturhaushaltes (Schutzgüter Boden, Wasser, Tiere/Pflanzen, Luft) so weit wie möglich gleichartig ausgeglichen oder gleich wertig ersetzt werden. (S. 6) Die Kompensation der Eingriffe kann auch durch entsprechende Zahlungen erfolgen. Damit können die Vorhabenträger Infrastruktur Projekte einfacher und schneller planen. (S. 7)

(Quelle 1 – Ergebnis Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)


Argument Sektoren

Ergebnisse des Koalitionsausschusses (Auszug):

Zukünftig werden alle Sektoren aggregiert betrachtet.  (…) Wenn die Projektionsdaten in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zeigen, dass mit den aggregierten Jahresemissionen bis zum Jahr 2030 das Gesamtminderungsziel nicht erreicht wird, wird die Bundesregierung auf Basis der Vorschläge der maßgeblich für die Minderungsmengen der Sektoren verantwortlichen Bundesministerien Maßnahmen beschließen, die sicherstellen, dass das Minderungsziel bis 2030 dennoch erreicht wird. Alle für die Sektoren verantwortlichen Bundesministerien, insbesondere jene, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die die Zielverfehlung verursacht haben, haben zu den Maßnahmen der Minderung beizutragen. (S. 2)

(Quelle 1 – Ergebnis Koalitionsausschuss vom 28. März 2023, Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)

Bundes-Klimagesetz (Auszug):

§ 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung

(1) Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Absatz 1 werden jährliche Minderungsziele durch die Vorgabe von Jahresemissionsmengen für die folgenden Sektoren festgelegt:

1. Energiewirtschaft,
2. Industrie,
3. Verkehr,
4. Gebäude,
5. Landwirtschaft,
6. Abfallwirtschaft und Sonstiges.

Die Emissionsquellen der einzelnen Sektoren und deren Abgrenzung ergeben sich aus Anlage 1. Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2. Im Sektor Energiewirtschaft sinken die Treibhausgasemissionen zwischen den angegebenen Jahresemissionsmengen möglichst stetig. Die Bundesregierung wird die in Anlage 2 festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen im Lichte möglicher Änderungen der Europäischen Klimaschutzverordnung und der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie zur Umsetzung des erhöhten Klimaziels der Europäischen Union für das Jahr 2030 überprüfen und spätestens sechs Monate nach deren Inkrafttreten einen Gesetzgebungsvorschlag zur Anpassung der zulässigen Jahresemissionsmengen in Anlage 2 vorlegen, soweit dies erforderlich erscheint. Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 richten sich nach Anlage 3. Spätestens im Jahr 2032 legt die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag zur Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045 vor. Die Aufteilung der jährlichen Minderungsziele in zulässige Jahresemissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die Jahre 2031 bis 2045 erfolgt durch Rechtsverordnung gemäß Absatz 6. Die Jahresemissionsmengen und jährlichen Minderungsziele sind verbindlich, soweit dieses Gesetz auf sie Bezug nimmt. Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nicht begründet.

(…)

(3) Über- oder unterschreiten die Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2021 in einem Sektor die jeweils zulässige Jahresemissionsmenge, so wird die Differenzmenge auf die verbleibenden Jahresemissionsmengen des Sektors bis zum nächsten in § 3 Absatz 1 genannten Zieljahr gleichmäßig angerechnet. Die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung bleiben unberührt.

(Quelle: Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG), Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)
https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/BJNR251310019.html)

Bundes-Klimaschutzgesetz Kommentar (Auszug Wikipedia):

Für verschiedene Wirtschaftssektoren sind bis 2030 pro Jahr Höchstmengen an Emissionen vorgegeben. Im Falle einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor hat das zuständige Bundesministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorzulegen.

Die Sektoren Gebäude und Verkehr haben die jährlichen Ziele im Jahr 2021 verfehlt. Im Verkehr wurden rund 148 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente ausgestoßen, im Gebäudebereich rund 115 Millionen Tonnen.[37] Vorgelegte Programme der zuständigen Ministerien wurden durch den Expertenrat für Klimafragen als ungenügend und weitgehend wirkungslos einschätzt.[38]

Für den Sektor Energiewirtschaft ist im KSG kein Minderungsziel für das Jahr 2021 festgelegt. Die anderen drei Sektoren haben ihre jeweiligen jährlichen Minderungsziele erreicht.[37]

(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundes-Klimaschutzgesetz, Hervorhebung der ursprünglichen Koalitionsvereinbarung durch die Verfasser)